Corona Bekanntmachung 2021
Der Schiessbetrieb wird mit sofortiger Wirkung ab dem 12.Juni 2021 unter strikter Beachtung und Einhaltung der Bundes- und Landes-Regelungen zur Wiederaufnahme des Wettkampf- und Trainingsbetriebes in Schützen- und Bogensportvereinen (Stand: 10.06.2020 f.f.) wieder aufgenommen.
Die einzelnen gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen hängen zur Einsicht und Beachtung am Schwarzen Brett aus.
Insbesondere wird nochmals auf die folgenden Punkte hingewiesen:
- Betreten der Anlage im Innen- und Aussenbereich nur bei absoluter Beschwerdefreiheit der einzelnen Person.
- Betreten und Aufenthalt in der o.g. Anlage nur unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln von mind. 1,5m zur nächsten Person.
- Beim Bogenschießen, insbesondere 3D Disziplin, sind die Mindestabstände zu verdoppeln auf 3m.
- Betreten und Aufenthalt in der o.g. Anlage nur mit Mund-/Nasenschutz. Ausgenommen davon nur der jeweilige ausübende Schütze beim unmittelbaren Schießen selbst.
- Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Gaststätte, WC, Waffenkammer nur alleine und nur durch trainierende Schützen/Aufsichten.
- Anwesenheitslisten ALLER Besucher, auch über das reguläre Führen des Schiessbuchs sind absolute Pflicht!
- Die Hygieneregeln sind strikt einzuhalten, wiederkehrende Handdesinfektion und Flächendesinfektion der gemeinschaftlich genutzten Areale und Ausrüstungen ist Pflicht.
- Direkter Körperkontakt ist weiterhin verboten!
- Bei Zuwiderhandlung droht empfindliche Disziplinarstrafe und sofortiger Schießstandverweis und -Hausverbot.
Wir bitten dringend, die Vorschriften einzuhalten und freuen uns, daß wir unseren Sport wieder weitgehend unbeschwert ausüben dürfen und können!